1.10.18: ITE-Beihilferegelung

Die Europäische Kommission hat gerade die Beihilferegelung für ITE genehmigt.


Nach alten Anfragen von AUTF, CCI France und Objectif OFP kündigte A.Vidalis am 6. Oktober 2016 die Einführung eines Systems an, das die Subventionierung von Arbeiten für die Schaffung oder Renovierung von ITE ermöglicht.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Zuschuss in Höhe von maximal 2,5 Mio. EUR (Neubau) oder 2 Mio. EUR (Renovierung) gewährt werden kann, was maximal 50 % des Betriebs entspricht, ohne dass in Brüssel im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden muss Kontrolle der Direktbeihilfen für Unternehmen.

Es ist auch notwendig, die spezifischen Bedingungen für diese Subventionen zu erfüllen und das Interesse der Gemeinschaft an dem Projekt sowie seinen Auswirkungen auf die Beschäftigung und die industrielle Aktivität, die es fördern wird, bis zu dem Punkt zu finden, an dem es subventioniert wird.


Share by: